Steuerbescheid

Für die meisten Bürgern ist der Steuerbescheid mit einem schlechten Gefühl verbunden. Jedoch stellt der Steuerbescheid prinzipiell lediglich einen Verwaltungsakt dar, der die Steuer durch das Finanzamt festsetzt. 

Bei dem Aufbau des Steuerbescheides ändert sich jährlich in der Regel nichts. Es ist ein mehrseitiger Brief, der ca. sechs bis zwölf Wochen nach Abgabe der Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen bei diesem eintreffen. Es stellt eine Antwort bzw. Reaktion des Finanzamtes auf die Einkommensteuererklärung dar. 

Grundsätzlich gilt, dass der Steuerbescheid auf schriftlichem Wege zu erfolgen hat, solange nichts anderes bestimmt ist. Auch die elektronische Form ist möglich. 

Zweck des Steuerbescheids ist die Bezifferung und Benennung der festgesetzten Art. Dies erfolgt nach Art und Betrag der Steuer. Des Weiteren wird durch den Steuerbescheid der Schuldner benannt, es erfolgt eine Rechtsbehelfsbelehrung und die Festsetzung einer Frist zum Widerspruch gegen den Steuerbescheid. 

Die erste Seite des Steuerbescheids beinhaltet allgemeine Informationen wie Anschrift und Steueridentifikationsnummer des Steuerpflichtigen. Ebenso wird der Betrag der Nachzahlung bzw. der Rückerstattung aufgelistet. Ist ein vorläufiger Vermerk auf der ersten Seite zu finden, so gibt es noch offene Gerichtsurteile zu einzelnen Punkten des Steuergesetzes, die sich auf den vorliegenden Steuerbescheid auswirken könnten. Dies ist nicht der Fall, wenn der Vermerk endgültig ist. Jedoch sollte man beachten, dass sich das Steuerrecht ständig ändert und dementsprechend im Gesetz angepasst werden muss. 

Auf der zweiten und gegebenenfalls auf der dritten Seite des Steuerbescheids wird detailliert aufgelistet, welche Beträge zusammenkommen und wie das Finanzamt die Nachzahlung bzw. Rückerstattung berechnet.

Jedem Steuerzahler wird empfohlen, den Steuerbescheid unverzüglich auf mögliche Fehler zu überprüfen. Liegt ein solcher Fehler vor, hat der Steuerzahler die Möglichkeit, einen Einspruch innerhalb eines Monats zu erheben. Der Monat und somit die Frist beginnt mit dem Tag zu laufen, welcher auf dem Poststempel des Steuerbescheids plus drei weitere Tage vorzufinden ist.

Diese Seite soll Ihnen in den Grundzügen den Steuerbescheid erklären, Sie darauf hinweisen, auf welche Fehler zu achten ist und Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, die ein Steuerzahler hat, sofern der Steuerbescheid fehlerhaft ist. 

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